Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf …

Junge, lächelnde Frau, die mit Laptop einer Hochschulvorlesung folgt

Bundesrat gefährdet Nachwuchsgewinnung im Sozial- und Arbeitsrecht

Der Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts in der Sitzung am 12.2.2021 lässt gravierende Nachteile erwarten für die Nachwuchsgewinnung im Sozial- und Arbeitsrecht. Gemäß dem Willen des Bundesrates soll die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung künftig irrelevant sein für die lebenswegprägende Examensnote. Dies wird dazu führen, dass sich viele Studierende nicht mehr für diese Ausbildungsinhalte interessieren werden.

Goldene Waage der Gerechtigkeit wird von einer Person gehalten

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG)

Doch begegnet der vorliegende Gesetzentwurf erheblichen Bedenken unter verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten sowie grundlegenden verfahrensrechtlichen Prinzipien wie dem Grundsatz der mündlichen Verhandlung, der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen und der Wahrung des Beratungsgeheimnisses. Sehr fraglich ist auch, ob der Entwurf einer angesichts der gravierenden Eingriffe in zentrale Verfahrensrechte gebotenen strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abwägung genügt.