Stellungnahme zum Referentenentwurf eines »Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung«

In der Gesamtschau ist festzuhalten, dass die beabsichtigte Neuregelung u.a der Angleichung der Geringfügigkeitsgrenze durch ein »Zweites Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung« zu einer Ausweitung geringfügiger Beschäftigung führt. Der Deutsche Sozialgerichtstag spricht sich für eine gründliche Befassung mit den empirischen Grundlagen der bisherigen beschäftigungspolitischen Wirkungen der geringfügigen Beschäftigung und den Wirkungen der Arbeitsförderung in diesem Bereich (SGB II und III) aus.