Ein junger Mann mit besorgtem Gesichtsaudruck trägt viele Akten.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf einer Behördenakten-Übermittlungsverordnung (BehAktÜbVO) – Anhörung

Der DSGT begrüßt grundsätzlich den Entwurf der BehAktÜbVO. Die elektronische Verfahrensbearbeitung durch die Sozialgerichte (wie auch durch die Verwaltungs- und die Finanzgerichte) wird nach wie vor ganz erheblich dadurch erschwert, dass keine einheitlichen und verpflichtenden Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten durch die Behörden an die Gerichte existieren. […] Dass sich der Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber dieser Thematik nunmehr annimmt, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Der vorgelegte Entwurf ist allerdings in Teilen kritikwürdig und nicht geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Er sollte deshalb überarbeitet werden.