Die Mitglieder
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband, mit:
Die Ziele
Die Organisation
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. gliedert sich in Kommissionen, die folgende Fachgebiete abdecken:
- SGB II
- SGB III
- SGB V (einschließlich Vertragsarztrecht)
- SGB VI
- SGB VII
- SGB VIII
- SGB IX
- Verfahrensrecht
- SGB XI
- SGB XII
- SGB XIV
- Ethik im sozialrechtlichen Verfahren
Diese Kommissionen, die ein Kernelement des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. bilden, setzen sich aus Experten und Expertinnen der verschiedenen Sozialrechtsgebiete aus allen mit dem Sozialrecht befassten Professionen zusammen und sind auf Dauer angelegt.
Die Kommissionen gewährleisten eine kontinuierliche fachlich-inhaltliche Arbeit zwischen den Bundestagungen. Zu den Aufgaben gehört die Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung der alle zwei Jahre stattfindenden Sozialgerichtstage. Darüber hinaus begleiten sie durch Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen die aktuelle Rechtsentwicklung.
Die Kommissionen veranstalten in eigener Zuständigkeit Workshops und Fachtage. Sie bieten den Mitgliedern eine hervorragende Möglichkeit zum vertieften Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Interessenten für die Kommissionsarbeit wenden sich bitte an die jeweiligen Kommissionsvorsitzenden.
Fortbildung und Erfahrungsaustausch
Die Kommissionen organisieren Workshops zu aktuellen Themen und fördern den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern.
In Kooperation mit
Eine Seminarreihe in Zusammenarbeit mit der Boorberg Fachakademie erweitert das Programm.