Psychische Störungen im Sozialrecht – Begutachtung, Konsistenzprüfung und Beschwerdenvalidierung – Tagungsbericht zum Workshop der Kommission SGB VI des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.