Studierende die in einem Seminar lernen.

NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung – Deutscher Sozialgerichtstag e.V. begrüßt Pläne des Justizministeriums zur Erweiterung der Studieninhalte

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. begrüßt die Pläne des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), eine Regelung über die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen. Darüber hinaus verbindet der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. mit der vom BMJV vorgeschlagenen, auf den Pflichtstoff des juristischen Studiums beschränkten Ergänzung des § 5a des Deutschen Richtergesetzes die Hoffnung und Erwartung an die Universitäten, dass entsprechende Inhalte vermehrt auch Eingang in die Ausbildung in den Schwerpunktbereichen, insbesondere auch im Sozial- und Arbeitsrecht, finden.