Stellungnahme zum Entwurf einer Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz)

Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden sollte. […] Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) hat dieses Vorhaben befürwortet …

Psychische Störungen im Sozialrecht – Begutachtung, Konsistenzprüfung und Beschwerdenvalidierung – Tagungsbericht zum Workshop der Kommission SGB VI des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.

Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.

Tagungssaal mit Podium

Kurzbericht der Kommission SGB VI beim 8. DSGT am 3.11.2022 – »Erwerbsminderung: Absicherung im Mehr-Säulen-System und gelingende Teilhabe am Arbeitsleben«

Herr Christoph Schell, Deutsche Rentenversicherung Bund, führte aus, dass es sich beim Kreis der Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und Rentner um einen besonders mit Risiken belasteten Kreis von Erwerbstätigen handele. Sie haben ein hohes Armutsrisiko und ein hohes Sterberisiko. Ähnliche Risiken haben Geringverdiener, Erwerbslose und Erwerbstätige mit einem niedrigen Bildungsstand. Der Referent stellte klar, dass das Sicherungsniveau der Erwerbsminderungsrente im 3-Säulen-Modell nicht ausreichend sei. Hier setzt sich nämlich das geringe Einkommen der Risikogruppe im Berufsleben in der späteren Rente fort, denn diese Gruppe ist gerade nicht durch die betriebliche oder private Altersvorsorge hinreichend gesichert. Im Anschluss diskutierte die Kommission die Befunde und suchte nach Verbesserungsvorschlägen.