Begutachtung durch Versorgungsärzte außerhalb der Fachgebietsgrenze – Herausforderungen für die Praxis (Arbeitsrecht, Berufsrecht und Sozialrecht)

Juristisch soll beurteilt werden, ob ärztliche Stellungnahmen und Gutachten der Versorgungsverwaltung im Bereich des Sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrechts ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte der jeweils betroffenen Fachrichtung erstellt werden dürfen. Hier ergeben sich verschiedene Fragen, die beleuchtet werden sollen.