Mitgliedsbeitrag/Leistungen
Der Mitgliedsbeitrag des Deutschen Sozialgerichtstag e.V. beträgt € 75,-. Mit Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr fällig und eingezogen. Die Einziehung der Beiträge für die folgenden Jahre erfolgt jeweils zum 1. März.