Kommissionen
Der Deutsche Sozialgerichtstag gliedert sich in Fachkommissionen, die folgende Fachgebiete abdecken und über die Geschäftsstelle des DSGT kontaktiert werden können:
Kommission SGB II
Vorsitzender: Dr. Hans-Joachim Sellnick, Richter am Sozialgericht Nordhausen,
Stellv. Vorsitzende: Amélie Schummer, Fachbereich Sozialpolitik beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt a.M.
Kommission SGB III
Vorsitzende: Richter am Bundessozialgericht Dr. Bernhard Joachim Scholz, Bundessozialgericht, Kassel
Kommission SGB XII
Vorsitzender: Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler, LL.M., Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Kommission SGB XIV
Vorsitzender: Dr. Reinhard Gelhausen, Präsident des Landesamtes für Soziales Hannover a.D
Stellv. Vorsitzende: Frau Prof. Böwering-Möllenkamp, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialmedizin
Kommission SGB V (einschließlich Vertragsarztrecht)
Vorsitzender: Rechtsanwalt Christian Wagner, Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht, Karlsruhe
Kommission SGB VI
Vorsitzender: Ingo Schäfer, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstandsverwaltung, Berlin
Kommission SGB VII
Vorsitzender: Richter am Landessozialgericht Dr. Oliver Schur, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Celle
Kommission SGB VIII
Vorsitzende: Monika Paulat, Ehrenpräsidentin des DSGT
Kommission SGB IX
Vorsitzender: Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen, Fachbereich Wirtschaft und Sozialwissenschaft
Kommission SGB XI
Vorsitzender: Dr. med. Joachim Dimmek, Leitender Arzt, Knappschaft Bahn See, Hamm
Kommission Verfahrensrecht
Vorsitzender: Richter am Bundessozialgericht Dr. Frank Bockholdt, Bundessozialgericht, Kassel
Kommission Ethik im sozialrechtlichen Verfahren
Vorsitzender: Dr. Jan Alexander Daum, Universität zu Köln
Diese Kommissionen, die ein Kernelement des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. bilden, setzen sich aus Experten und Expertinnen der verschiedenen Sozialrechtsgebiete aus allen mit dem Sozialrecht befassten Professionen zusammen und sind auf Dauer angelegt. Die Kommissionen gewährleisten eine kontinuierliche fachlich-inhaltliche Arbeit zwischen den Bundestagungen. Zu den Aufgaben der Kommissionen gehört die Vorbereitung und inhaltliche Gestaltung der alle zwei Jahre stattfindenden Sozialgerichtstage. Darüber hinaus begleiten sie durch Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen die aktuelle Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Sozialrechts und bereiten Stellungnahmen in Verfahren vor dem BVerfG vor, an denen der DSGT als sachkundiger Dritter beteiligt wird. Die Kommissionen veranstalten in eigener Zuständigkeit zwischen den Bundestagungen Workshops und Fachtage. Ihre Vorsitzenden treten gelegentlich auf Klausurtagungen mit den Mitgliedern des DSGT-Vorstandes zusammen. Die Fachkommissionen des DSGT bieten den Mitgliedern des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. eine hervorragende Möglichkeit zum vertieften Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit anderen Fachleuten. Der DSGT realisiert damit auch seinen satzungsmäßigen Auftrag zur Fortbildung. Die Kommissionen stehen allen Mitgliedern offen.