Wir stellen uns vor
Die Kommission SGB V widmet sich den aktuellen rechtlichen, praktischen, wissenschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Themenspektrum reicht vom Leistungs-, Versicherungs- und Beitragsrecht über das Vertragsarzt- und Leistungserbringerrecht bis hin zu Fragen der Krankenhausversorgung, der Selbstverwaltung und der Finanzierung des Gesundheitswesens.
Gesundheitliche Versorgung endet nicht an den Grenzen eines einzelnen Sozialgesetzbuchs. Deshalb nimmt die Kommission auch die Übergänge zu Rehabilitation, Teilhabe, Pflege, Alterssicherung und Arbeitsförderung in den Blick. Im Mittelpunkt steht stets die Frage, wie ein leistungsfähiges, solidarisches und für die Menschen verlässliches Gesundheitssystem rechtlich und praktisch gestaltet werden kann.
Der Kommissionsvorsitzende

Christian Wagner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht
Unser Fokus und unsere Struktur
Das SGB V gehört zu den dynamischsten und zugleich komplexesten Bereichen des Sozialrechts. Demografischer Wandel, medizinischer Fortschritt, Fachkräftemangel, Digitalisierung und anhaltender Finanzierungsdruck verändern die Versorgung ebenso wie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kommission greift diese Entwicklungen frühzeitig auf, ordnet sie rechtlich ein und fragt nach ihren Auswirkungen in der Praxis.
Ihre besondere Stärke liegt in der interdisziplinären Zusammensetzung. In der Kommissionsarbeit kommen Perspektiven aus Sozialgerichtsbarkeit, Wissenschaft, Sozialverwaltung, Anwaltschaft, Selbstverwaltung und Sozialversicherung, Medizin sowie der Leistungserbringung zusammen. Dadurch können die Interessen von Versicherten und Patientinnen und Patienten, Leistungserbringern, Verwaltung und Rechtsprechung gemeinsam betrachtet und tragfähige Lösungsansätze entwickelt werden.
Unsere Themen
Die Kommission SGB V hat sich in den letzten Jahren unter anderem mit folgenden Fragestellungen näher beschäftigt:
- Leistungs- und Versorgungsrecht: Zugang zu Krankenbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Fragen einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung.
- Vertragsarztrecht und Leistungserbringerrecht: Zulassung, Bedarfsplanung, Kooperations- und Versorgungsformen, Selbstverwaltung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen ambulanter und stationärer Leistungserbringung.
- Krankenhausversorgung und sektorenübergreifende Strukturen: Krankenhausplanung und -finanzierung, Ambulantisierung, regionale Versorgungsplanung und die Überwindung von Brüchen zwischen den Versorgungssektoren.
- Digitalisierung, Telemedizin und Künstliche Intelligenz: Chancen für bessere Versorgung und effizientere Verfahren, aber auch Datenschutz, Transparenz, Verantwortlichkeit und die Wahrung menschlicher Entscheidungsspielräume.
- Schnittstellen im Sozialleistungssystem: Übergänge zwischen Krankengeld, Rehabilitation, Teilhabe, Arbeitsförderung, Erwerbsminderungsrente und Pflege sowie die Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten und Leistungslücken.
- Solidarität, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung: Grundfragen des solidarischen Gesundheitssystems, Patientenautonomie und ethisch-rechtliche Konfliktlagen – bis hin zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Unsere Aktivitäten
Die Kommission arbeitet kontinuierlich zwischen den Bundestagungen des DSGT. In regelmäßigen virtuellen Sitzungen werden aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, neue Rechtsprechung und Erfahrungen aus der Praxis beraten. Für größere Vorhaben werden Arbeitsgruppen gebildet; hinzu kommen Präsenzveranstaltungen, Workshops und interdisziplinäre Fachtagungen.
Die Ergebnisse fließen in Positionspapiere, Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge ein. Zugleich gestaltet die Kommission die alle zwei Jahre stattfindende Bundestagung des Deutschen Sozialgerichtstags inhaltlich mit. Wichtig ist uns eine offene und sachliche Debatte, in der unterschiedliche Positionen sichtbar werden und konkrete Reformimpulse entstehen.
Derzeit bereitet die Kommission gemeinsam mit der Kommission SGB VI den Themenblock des 10. Deutschen Sozialgerichtstags in Potsdam vor. Unter dem Arbeitstitel „Umbau des Sozialversicherungssystems – Gesundheitswesen und Rentenversicherung handlungsfähig gestalten“ sollen insbesondere Schnittstellen, Zuständigkeitsfragen und Möglichkeiten eines verlässlicheren Zusammenwirkens der Sozialleistungsträger diskutiert werden.
Mitmachen und mitgestalten
Die Kommission lebt vom Austausch unterschiedlicher Erfahrungen und Blickwinkel. Mitglieder des Deutschen Sozialgerichtstags, die sich für das Krankenversicherungsrecht, das Vertragsarztrecht oder die angrenzenden Schnittstellen interessieren, sind herzlich eingeladen, sich einzubringen. Themenvorschläge, Praxiserfahrungen und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen sind ausdrücklich willkommen. Interessierte können sich an den Kommissionsvorsitzenden oder an die Geschäftsstelle des DSGT wenden.


