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Symposium Sterbehilfe – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das Thema:
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 26. Februar 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben manifestiert. [1] Dem Gesetzgeber obliegt die konkrete Ausgestaltung. Das Parlament hat dazu intensiv über verschiedene Anträge diskutiert, die Abgeordnete parteiübergreifend gemeinsam gestellt hatten. Keiner der Anträge erreichte die erforderliche parlamentarische Mehrheit. Dies zeigt die Komplexität des Themas, das weit über rein rechtliche Fragen hinausgeht.
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V., zu dessen Aufgaben es gehört, als interdisziplinärer Fachverband aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zu begleiten sowie den Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern und weiteren Vertretern sozialpolitischer Aktivitäten zu fördern, beschäftigt sich mit diesem wichtigen Thema.
Die Regelung der assistierten Selbsttötung bewegt sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.[2]
Deswegen wird sich das Expertenforum des DSGT mit der Frage beschäftigen, was Ethik, Medizin, Justiz und Kirche zur Umsetzung des Karlsruher Urteils beitragen können.
Ihr Beitrag:
Diskutieren und gestalten Sie dieses Thema mit uns – wir laden Sie herzlich dazu ein! Ziel der Veranstaltung ist es auch, ein Positionspapier des DSGT zu veröffentlichen.
Programm:
Durch das Programm führt Rechtsanwalt Christian Wagner,
Vorsitzender der Kommission SGB V des DSGT
10.00 Uhr Begrüßungskaffee
10.30 Uhr Begrüßung
Christoph Altmiks, Leiter des Stabsbereichs Justiziariat beim GKV-Spitzenverband als Gastgeber
Michael Löher, Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages
10.40 Uhr Grußwort
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin (angefr.)
oder Vertreterin Franziska Giffey
11.00 Uhr Input-Referat
Monika Hermanns, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. Mitglied des 2. Senats in dem Verfahren 2 BvR 2347/15.
11.30 – 13.00 Uhr Podiumsdiskussion mit Einführungsstatements
Die anschließende Podiumsdiskussion setzt sich mit den komplexen rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Fragen des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben auseinander. Renommierte Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Medizin, Ethik und Politik eröffnen mit fundierten Einführungsstatements eine differenzierte und sachliche Debatte. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das Karlsruher Urteil in einem Spannungsfeld von Selbstbestimmung und staatlicher Schutzpflicht umgesetzt werden kann. Diese Diskussion bietet die Möglichkeit, vielschichtige Perspektiven kennenzulernen und den Dialog über ein gesellschaftlich hoch relevantes Thema zu vertiefen. Nutzen Sie die Gelegenheit, den Gedanken und Ansätzen führender Fachleute zu folgen und sich an der Diskussion zu beteiligen.
Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Mitglied des Deutschen Ethikrates. Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Staatsrecht, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Prof. Dr. Claudia Bausewein, München
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer.
Internistin, Zusatzweiterbildung Palliativmedizin, Doctor of Philosophy in Medicine (PhD) (King’s College London), Masters of Science for Palliative Care (King’s College London), Diploma of Palliative Medicine (University of Wales)
Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin
Monika Hermanns, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Erzbischof Dr. Heiner Koch (angefr.) oder Bischof Dr. Georg Bätzing / Ferdinand von Schirach (angefr.)
Moderation
Monika Paulat. Ehren-Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.,
13.00 – 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 – 15.15 Uhr Workshops
Workshop 1: Gesetzliche Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Grundrecht anerkannt. Dennoch konnte die Politik bislang keine Mehrheit zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Sterbehilfe finden. In diesem Workshop diskutieren prominente Vertreter aus Politik und Rechtswissenschaft über verfassungsrechtliche Vorgaben sowie die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich bei der rechtlichen Ausgestaltung von Sterbehilfe ergeben. Der Workshop beleuchtet mögliche Lösungsansätze, um einen rechtssicheren und ethisch verantwortbaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen.
Leitung: Christian Wagner, Vorsitzender der Kommission SGB V des DSGT, Rechtsanwalt
Impulsgebung:
Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin
Renate Künast spricht sich gegen eine strafrechtliche Regelung der Suizidassistenz aus und befürwortet ein Beratungsmodell. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 6. Juli 2023 im Bundestag ebenso wie ein u. a. von Lars Castellucci eingebrachter Gegenentwurf abgelehnt.
Prof. Dr. Stephan Rixen
Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Universität zu Köln
Workshop 2: Interaktiver Informations- und Erfahrungsaustausch über Ethik und Moral in der Sterbehilfe unter internationalen und kulturellen Aspekten.
Ausgehend von den rechtsvergleichenden Aspekten im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 (z.B. Schweiz (Rn.27 des Urteils), Niederlande (Rn.28), Belgien (Rn.29), Oregon (Rn.30) und Kanada (Rn.31)) sowie neuerer Entwicklungen im Recht in weiteren Ländern (z.B. Sterbehilfegesetz in Großbritannien vom 29.11.2024; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 20.12.2024 über die Gültigkeit der „Sterbeverfügung“) wird Frau Prof. Dr. Claudia Bausewein an Beispielen erläutern, welche gesellschaftlichen Auswirkungen die dort jeweils eingeführten rechtlichen Regelungen hatten. So soll etwa das Medical Assistence in Dying (MAiD) von 2016 in Kanada das Vertrauen in der Arzt-Patient-Beziehung untergraben und damit das ärztliche Ethos ausgehöhlt haben. Als besonders belastend würden es alle Beteiligten empfinden, vorab einen Todeszeitpunkt festlegen zu müssen. Institutionen, die nicht das MAiD anbieten, würden staatliche Fördermittel gestrichen.
Herr Prof. Dr. Hans Friesen wird – ebenfalls auf der Grundlage des Urteils des BVerfG vom 26.2.2020 (RN 88, 142, 144, 145 ff.) unter kulturphilosophischen und historischen Aspekten zur Diskussion stellen, ob die z.B. in Benelux und in Kanada festgestellten gesellschaftlichen Entwicklungen von unserer Mehrkulturen-gesellschaft in Deutschland so gewollt würden und ethisch-moralisch wünschenswert, tolerierbar oder tabu wären.
Nach den beiden kurzen Statements wird allen Gästen die Gelegenheit gegeben, sich in eine breite – auch kontroverse – Diskussion einzubringen.
Leitung: Sigrun von Hasseln-Grindel
Begründerin von Human Law. Vorsitzende der Akademie für Rechtskultur und Rechtspädagogik. Vorsitzende Richterin am Landgericht a.D.
Impulsgebung:
Prof. Dr. Claudia Bausewein, München
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer.
Prof. Dr. Hans Friesen, Professor für Philosophie (em.) Ehemaliger Leiter des Arbeitsgebiets Kulturphilosophie an der BTU Cottbus (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg). Zahlreiche Forschungsprojekte zu den Themen: „Die Arzt-Patient-Beziehung in der hippokratischen und modernen Medizinethik.“ „Kulturelle Identität und gesprächliche Bildung“. „Pflegeroboter“.
Workshop 3: »In Deutschland darf man nicht sterben!«
Medizinische Bedingungen / ärztliche Erfordernisse in der Sterbehilfe [3]
Der dritte Workshop beleuchtet die medizinischen und praktischen Anforderungen, die mit der ärztlichen Unterstützung bei einem selbstbestimmten Sterben verbunden sind. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der aktuellen Gesetzgebung wird erörtert, welche Rolle Ärztinnen und Ärzte im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen, medizinischer Ethik und individuellen Patientenwünschen einnehmen können. Dabei stehen Fragen im Fokus, wie die ärztliche Verantwortung gestaltet werden sollte, um sowohl dem Schutz des Lebens als auch der Autonomie der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Besonders beleuchtet werden dabei die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, von der Beratung und Dokumentation bis hin zu medizinischen Voraussetzungen und möglichen Risiken. Der Workshops soll helfen, die Perspektive der Ärztinnen und Ärzte zu stärken und einen Austausch darüber anzustoßen, wie ihre Expertise und ihr Berufsethos in diesem sensiblen Bereich verantwortungsvoll eingebracht werden können. Erfahrene Palliativmedizinerinnen geben Impulse zu den Erfahrungen aus ihrer Praxis und den ethischen Dilemmata, denen sie begegnen. Der Workshop bietet eine Plattform für einen interdisziplinären Dialog, der auch die psychologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der ärztlichen Suizidassistenz einbezieht. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, ihre Rolle und Verantwortung in diesem vielschichtigen Themenfeld kritisch zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Lösungsansätze zu erarbeiten, die medizinische Professionalität mit ethischen und rechtlichen Anforderungen in Einklang bringen.
Leitung: Christoph Altmiks / Dr. Heidenreich
Mitglied der AG Sterbehilfe in der Kommission V des DSGT
Leiter des Stabsbereichs Justitiariat des GKV-Spitzenverbandes
Impulsgebung:
Dr. Edith Alarcon-Drüge, Palliativmedizinerin, Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Dr. Ina Jovanovic, Palliativmedizinerin, Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Dr. med. Wiebke Nehls, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
15.15-15.45 Uhr Kaffeepause
15.45-17.00 Uhr Berichte aus den Workshops
Ausblick und Verabschiedung
Vorbereitung eines Positionspapiers durch die Kommission SGB-V des DSGT
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
[1]BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15, Rn. 1-343, https://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html;
Siehe auch Pressemitteilung des BVerfG. Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
[2] Aus den Leitsätzen des Urteils des BVerfG v. 26. Februar 2020
[3] Vgl. auch: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Zur rechtlichen Einordnung ärztlich assistierter Sterbehilfe vom 24.08.2023 (WD 9 – 3000 – 059/23) unter Hinweis auf „Ärztlich assistierter Suizid, Zur Diskussion über mögliche Regelungen für Ärztinnen und Ärzte“, Ausarbeitung vom 19.06. 2020 (WD 9 – 3000 – 011/20).