Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Nach Auffassung des DSGT hat sich das SGB VIII grundsätzlich bewährt. Es ist ein gutes Gesetz für junge Menschen und ihre Familien. Neben der Zielsetzung, eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln, sind die Herausforderungen, denen mit dem KJSG begegnet werden soll, aus Sicht des DSGT vor allem auf Defizite bei Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen zurückzuführen und nicht auf ein Defizit an gesetzlichen Regelungen. Der DSGT fordert Bund, Länder und Kommunen auf sicherzustellen, dass die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend mit finanziellen Mitteln und qualifiziertem Personal ausgestattet werden, um die bestehenden gesetzlichen Regelungen umsetzen zu können. Der Einwand, dass aufgrund fehlender bzw. begrenzter Mittel ein besserer Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich sei, überzeugt den DSGT nicht – das wirtschaftlich starke Deutschland muss und kann einen wirksamen Vollzug der Gesetze leisten.

