Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) bedanke ich mich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMJ eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (im Folgenden: RefE). Der DSGT nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Hinsichtlich der in § 21 Abs. 9 GVG-RefE vorgesehenen Verpflichtung der Gerichte zur Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne werden in den unterschiedlichen Berufsgruppen im Vorstand und der Mitgliedschaft des DSGT konträre Positionen vertreten. Dies ist in einem Verband, der eine sehr heterogene Mitgliedschaft aus allen mit dem Sozialrecht verbundenen Berufsgruppen aufweist, nicht überraschend.
Vor diesem Hintergrund wird von einer inhaltlichen Positionierung zu der beabsichtigten Regelung abgesehen.
2. Die Herabsetzung der Schwelle für die Unfähigkeit zum Schöffenamt bei strafgerichtlicher Verurteilung erscheint mit Blick auf die in der Begründung des RefE angeführten Erwägungen nachvollziehbar, tangiert die Sozialgerichtsbarkeit allerdings nicht unmittelbar.
Allerdings sollte erwogen werden, die für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit geltende Parallelregelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 SGG an die geplante Neuregelung des § 32 GVG anzupassen. Zwischen der Strafrechtspflege und der Sozialgerichtsbarkeit gibt es zwar durchaus gewichtige Unterschiede, und es erscheint zweifelhaft, ob eine entsprechende Änderung des § 17 Abs. 1 Satz 1 SGG tatsächlich „diverse Fälle“ betreffen würde, wovon die Entwurfsbegründung für die Strafgerichte ausgeht. Gleichwohl könnte eine Herabsetzung der Schwelle strafgerichtlicher Verurteilungen auch in der Sozialgerichtsbarkeit dazu beitragen, das Vertrauen der Allgemeinheit und der Verfahrensbeteiligten in die Integrität und Objektivität der Gerichte zu festigen.
Kassel, 16.09.2024
gez. Michael Löher
Vizepräsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.