Schreiben an Bundesminister Peter Altmeier – Pfändung von Corona-Soforthilfen

Sehr geehrter Herr Minister,

der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) greift als interdisziplinärer Fachverband die Problematik der Pfändung von Corona-Soforthilfen zur Existenzsicherung von Selbständigen und kleinen Unternehmen auf, die Ihnen vom Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) bereits nahegebracht wurde. Das Vorbringen des SoVD in dem uns vorliegenden Schreiben vom 25. Mai 2020 unterstützen wir.

Wenn zur Existenzsicherung von Selbständigen und kleinen Unternehmen im Zuge der Abfederung pandemiebedingter wirtschaftlicher Einbußen Finanzhilfen gewährt wurden und werden, verdienen diese Unterstützungsmaßnahmen Anerkennung und Respekt. Dass jedoch die davon Begünstigten, die vor der Krise ein Pfändungsschutzkonto hatten, in der Gefahr stehen, diese Hilfen durch Pfändung gleich wieder zu verlieren, lässt sich schlechterdings nicht nachvollziehen oder gar rechtfertigen. Der Sinn der Hilfen wird in sein Gegenteil verkehrt. Die Existenzsicherung degeneriert zum Gläubigerschutz.

Der DSGT geht davon aus, dass diese Problematik nicht vollständig im Blick des Gesetzgebers war. Er wollte die pandemiebedingte Existenzbedrohung Selbständiger mit den Soforthilfen abwenden, nicht die Durchsetzung der Forderungen von Gläubigern ermöglichen. Damit hätte konsequenterweise die Regelung von Pfändungsfreiheit der Soforthilfen einhergehen müssen. Die betroffenen Unternehmen und Selbständigen auf die Möglichkeit der Einholung gerichtlichen Pfändungsschutzes zu verweisen halten wir für inakzeptabel und für unvereinbar mit dem Sinn und Zweck der Soforthilfen. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung stünden die Hilfen gerade nicht zur Kompensation der durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe zur Verfügung; allein diese Verzögerung wird die Existenz vieler Unternehmer vernichten.

Der DSGT fordert deshalb Sie, Herr Minister, auf, sich dafür einzusetzen, dass  die gesetzliche Lücke eines Pfändungsschutzes  in Form einer Regelung zur vorübergehenden Pfändungsfreiheit der Corona-Soforthilfen zur Existenzsicherung von Selbständigen und kleinen Unternehmen schnell geschlossen wird.

Der SoVD hat hierzu eine von uns mitgetragene Ergänzung der Zivilprozessordnung vorgeschlagen, die an dieser Stelle wiederholt wird:

              § 850 k, Abs. 2 Nr. 4 (neu):

              „Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern oder vergleichbare

              Hilfen in Krisenzeiten.“

Wir meinen, dass dies eine praktikable Lösung wäre, zumal die bewilligende Stelle auch die nach § 850 k Abs. 5 Satz 2 ZPO erforderliche Bescheinigung ohne Weiteres ausstellen kann.

Der hier fragliche gesetzliche Pfändungsschutz könnte auch im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz Berücksichtigung finden.

Wir wenden uns parallel auch an die Bundesjustizministerin.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Paulat

Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.