Positionen des DSGT durch BVerfG im Verfahren zu den Sanktionen im SGB II bestätigt

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(von Christine Osterland, Pressesprecherin des DSGT e.V., Richterin am Sozialgericht Hannover)

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) nahm die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionsregelungen im SGB II mit großer Zustimmung zur Kenntnis. Das Gericht erklärte in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) große Teile des Sanktionsrechts für verfassungswidrig und folgte damit in weiten Teilen der Stellungnahme des DSGT.

Der DSGT erhielt vom BVerfG Gelegenheit, im Verfahren als sachkundiger Dritter gemäß § 27a BVerfGG schriftlich Stellung zu nehmen. Überdies war der Verband in der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 durch seine Präsidentin, Monika Paulat, und den Vorsitzenden der SGB II-Kommission, Gerd Goldmann, vertreten. Der Verband äußerte erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II, soweit diese über 30 % des maßgebenden Regelsatzes hinausgingen.