NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung -Deutscher Sozialgerichtstag e.V. begrüßt Pläne des Justizministeriums zur Erweiterung der Studieninhalte

In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. dessen Pläne begrüßt, eine Regelung über die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung in das Deutsche Richtergesetz aufzunehmen. „Angehende Juristinnen und Juristen müssen sich der ethischen Grundlagen und Grundwerte unserer Rechtsordnung gewiss sein. Die Auseinandersetzung mit der Perversion des Rechts im Nationalsozialismus ist hierfür unerlässlich,“ erklärte Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. „Allerdings“, so Monika Paulat weiter, „darf die Beschäftigung mit dem NS-Unrecht nicht nur auf die Pflichtfächer des juristischen Studiums beschränkt bleiben, sondern muss auch in den Schwerpunktbereichen stattfinden.“ Aus diesem Grunde verbindet der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. mit der vom BMJV vorgeschlagenen, auf den Pflichtstoff des juristischen Studiums beschränkten Ergänzung des § 5a des Deutschen Richtergesetzes die Hoffnung und Erwartung an die Universitäten, dass entsprechende Inhalte vermehrt auch Eingang in die Ausbildung in den Schwerpunktbereichen, insbesondere auch im Sozial- und Arbeitsrecht, finden.


Zu einem tieferen Verständnis der Instrumentalisierung des „Rechts“ im NS-Staat gehört auch der Blick auf die wirtschaftliche Ausbeutung verschiedener Gruppen NS-Verfolgter mit Hilfe des vom Sozial- und Arbeitsrecht hierfür gesetzten Rahmens. Welche Bedeutung ein bewusster und sensibler Umgang mit der NS-Vergangenheit für die gerichtliche Praxis auch heute noch hat, zeigt sich exemplarisch an der Entwicklung der Rechtsprechung zu den so genannten Ghetto-Renten. Ausführlich dargestellt ist dies zuletzt im Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2019 (B 13 R 37/17 R).


Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. hat daher die Hoffnung und Erwartung, dass das von Bundesjustizministerin Christine Lamprecht angekündigte Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode nicht nur eingeleitet, sondern auch erfolgreich abgeschlossen wird.

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