Kritik des DSGT an COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG erfolgreich

Mit dem Referentenentwurf vom 24.04.2020 hat das BMAS auf die Kritik des DSGT zum geplanten Gesetz zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) reagiert.

Die vereinfachte Möglichkeit zum Erlass von Gerichtsbescheiden sowie der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind im aktuellen Referentenentwurf ersatzlos entfallen. Es war ein zentrales Anliegen des DSGT in seiner Stellungnahme vom 16.04.2020, auf die rechtsstaatliche Bedeutung der mündlichen Verhandlung und die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter  als Kernelemente des sozialgerichtlichen Verfahrens hinzuweisen. Damit Gehör gefunden zu haben nehmen wir mit Befriedigung zur Kenntnis.

Der Entwurf berücksichtigt nunmehr nur noch die Möglichkeit, die ehrenamtlichen Richterrinnen und Richter  sowie die übrigen Verfahrensbeteiligten elektronisch (per Videokonferenz) zur mündlichen Verhandlung zuzuschalten.

Die Durchführung mündlicher Verhandlungen per Videokonferenz wird jedoch bereits wegen fehlender technischer Ausstattung an der überwiegenden Zahl der Sozialgerichte nicht möglich sein und wegen begrenzter Haushaltsmittel in der Kürze der Zeit, für die die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen gelten sollen, auch nicht ermöglicht werden können.

Es steht zu befürchten, dass die bereits seit vielen Jahren stark überlastete Sozialgerichtsbarkeit weitere Bestände aufbauen wird. Dem kann nur durch eine angemessene Personalausstattung und nicht durch Verkürzung des Rechtsschutzes während der Pandemie  wirksam begegnet werden.

Die o.g. Stellungnahme des DSGT ist abrufbar unter www.sozialgerichtstag.de.