Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. ist ein interdisziplinärer Fachverband,
dem u.a. folgende Professionen angehören:
- Richterinnen und Richter (haupt- und ehrenamtliche),
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Rentenberaterinnen und Rentenberater,
- Verfahrensbevollmächtigte von Verbänden,
- Vertreterinnen und Vertreter von Behörden,
- Medizinische Sachverständige,
- Angehörige der Rechtswissenschaft und
- Entscheidungsträger aus Politik und Ministerien.
Wichtig sind für uns die Begleitung aktueller Gesetzgebungsvorhaben und die Förderung des Erfahrungsaustausches unter unseren Mitgliedern.
Wir begreifen das Sozialrecht als sozialstaatliche Aufgabe. Unter dieser Zielsetzung entwickeln wir sozialpolitische Aktivitäten. Wir unterstützen die einheitliche Rechtsanwendung und die wissenschaftliche Entwicklung sowie berufliche Fortbildung unserer Mitglieder. Die gesetzlichen Ziele des Sozialrechts sind Leitlinien für den Verein.
Besonderes Forum unseres Gedankenaustausches ist die alle zwei Jahre stattfindende Bundestagung, auf der aktuelle Fragen wie auch Grundsatzthemen behandelt und deren Ergebnisse veröffentlicht werden.