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Mitgliedsbeitrag · Leistungen

Der Mitgliedsbeitrag des Deutschen Sozialgerichtstag e.V. beträgt

€ 75,-

Mit Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr fällig und eingezogen. Die Einziehung der Beiträge für die folgenden Jahre erfolgt jeweils zum 1. März.

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