Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages (DSGT) zum Referentenentwurf zur Änderung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch

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An das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

<per E-Mail> 

Vb6@bmas.bund.de und Vb7@bmas.bund.de 

Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages (DSGT) zum Referentenentwurf zur Änderung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. (DSGT) dankt für die Gelegenheit, sich im Rahmen der Anhörung zum Gesetzesvorhaben zu beteiligen. Im Einzelnen nehmen wir wie folgt Stellung:

Anmerkungen zum Referentenentwurf zur Änderung des SGB XIV:

Grundsätzlich ist eine Änderung des SGB XIV gerade im Hinblick auf eine Vereinfachung des Berufsschadenausgleichs sinnvoll und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes dringend notwendig. Der DSGT begrüßt daher die Bemühungen, die Komplexität und den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Artikel 2 Nummer 2: 

Ganz grundsätzlich wird auch eine Pauschalisierung des Berufsschadenausgleichs und der Verweis auf die Besoldungsgruppe A 9 bei Kindern und jungen Menschen vor einem Schulabschluss und ggf. auch vor einem Berufsabschluss für sinnvoll erachtet. Das gilt jedoch nicht für Studierende, die bisher erfolgreich im Studium waren und kurz vor dessen Abschluss nachhaltig geschädigt werden. A 9 ist die Vergütung für das Eingangsamt zum gehobenen Dienst. Mit Abschluss eines Hochschulstudiums stehen aber den Absolventen höhere Gehaltsgruppen bis hin zum Eingangsamt des höheren Dienstes (A 13) offen. Um der Gerechtigkeit im Einzelfall etwas mehr Rechnung zu tragen, sollte hier nachgeschärft werden und eine differenziertere Regelung geschaffen werden. 

Bisher werden auch Personen mit Vollendung des 16. Lebensjahres berücksichtigt. Die Neuregelung scheint eine Berücksichtigung auszuschließen, da eine Eingruppierung erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt. Hier käme es zu einer deutlichen Schlechterstellung. Eine Klarstellung sollte für diesen Personenkreis erfolgen. 

Kassel/Berlin, 12. August 2026

Michael Löher
Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.