Fachtagung am 20. September 2019 zum Thema: Abgrenzung Sozialrecht und Vergaberecht – Ausschreibungen sozialer Dienstleistungen

Seit nunmehr 15 Jahren sind soziale Dienstleistungen Gegenstand von öffentlichen Ausschreibungen. Diese Verfahren stellen Leistungsträger ebenso wie Leistungserbringer vor erhebliche Herausforderungen. Diese Herausforderungen gehen über die rechtssichere Durchführung der anspruchsvollen Verfahren weit hinaus. Langjährige Vertragsbeziehungen stehen ebenso in Frage wie die örtliche Infrastruktur und deren Qualität. Auch für die angerufenen Gerichte erweist sich der Umgang mit vergaberechtlichen aber auch sozialrechtlichen Regelungen als schwierig. Nicht immer vermögen ihre Entscheidungen den Rechtsfrieden ganz wieder herzustellen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Sie sehen die Gefahr, dass die im Sozialrecht verankerten Formen der Zusammenarbeit und die dort entwickelten Wettbewerbsmodelle zunehmend in Frage gestellt werden und erodieren. Um hier gegenzusteuern und eine Weiterentwicklung des Leistungserbringungsrechts zu fördern, die neue Entwicklungen aufnehmen kann ohne unverzichtbare Werteentscheidungen des Sozialrechts in Frage zu stellen, halten wir einen Austausch zwischen den Disziplinen Sozialrecht und Vergaberecht für unerlässlich, der Leistungsträger, Leistungserbringer aber auch die Vertreter der Rechtspflege einschließt.

Mit unserem Fachtag wollen wir einen gemeinsamen Raum schaffen, in dem Vertreter/innen der unterschiedlichen Disziplinen und Träger in Austausch miteinander kommen, Verständnis für die jeweiligen Belange schaffen, aber auch gemeinsame Interessen und Herausforderungen identifizieren können. Gleichzeitig soll der Fachtag eine Informationsgrundlage bieten für die Einschätzung von Sachverhalten, in denen es zum Einsatz von Vergabeverfahren kommt oder hätte kommen müssen, sowie Ansatzpunkte für sachdienliche Lösungsvorschläge aufzeigen. Dabei macht er deutlich, welche Belange das Sozial- und das Vergaberecht verfolgen und mit welchen Fragestellungen beide Fachgebiete Lösungen für die ihnen vorgelegten Fälle erarbeiten.

Wir laden insbesondere Sozialrichter/-innen und Rechtsanwälte/innen, Vertreter/-innen der Vergabekammern, der Wohlfahrtspflege (Verbandsvertreter und Einrichtungsvertreter) und der öffentlichen Träger ein, sich an diesem Gedankenaustausch zu beteiligen.

Programm

Hochkarätige Referenten beleuchten das soziale Leistungserbringungsrecht, den Wettbewerb der Leistungserbringer und den Rechtsschutz in Vergaberechtsfällen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausreichend Möglichkeit haben, mitzudiskutieren.

Veranstaltungsort

Die Fachtagung findet statt im Gebäude der Diakonie Deutschland, Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin.

Tagungsbeitrag, Anmeldung

Details zum Tagungsbeitrag und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Einladungs-Flyer. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. freuen sich sehr darauf, Sie zu dieser Fachtagung in Berlin begrüßen zu können. Es erwartet Sie ein intensiver Gedanken- und Erfahrungsaustausch.

Ihre Monika Paulat