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SUMMARY:ViKo am 24.3.2026 – 17 Uhr: Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege aus Sicht von Kostenträgern und Pflegeeinrichtungen
DESCRIPTION:Die SGB XI-Kommission des DSGT lädt ein zu Vortrag und Diskussion per Videokonferenz mit Matthias Mohrmann (stv. Vorstandsvorsitzender AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse) und Ralf Zastrau (Albertinen Haus\, Hamburg). Aus Sicht von Kostenträgern und Pflegeeinrichtung geht es um die Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege. Welche Herausforderungen dort bestehen\, dokumentiert ein aktueller Bericht des NDR. \nUnter Federführung der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse wurde in verschiedenen Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Innovationsfonds ein Reformprojekt zur Implementierung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege durchgeführt. Dabei ging es nicht nur um eine verstärkt aktivierende Pflege zur Förderung der Selbständigkeit pflegebedürftiger Menschen\, sondern um die Implementation rehabilitativer Therapien als Komplexbehandlung einschließlich zugehöriger Fallkonferenzen unter Einbeziehung von Kostenträgern\, Ärzten und Ärztinnen\, und ggf auch anderen Berufsgruppen\, wie Psychotherapeuten\, Apothekern u.ä. Das Projekt hat inzwischen die Interventionsphase abgeschlossen und befindet sich derzeit in der Evaluation. Die Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH in Hamburg führt nicht nur ein Zentrum für Geriatrie und Gerontologie als spezialisierte Fachklinik\, sondern auch ein Pflegeheim sowie eine Wohnanlage für Senioren und nimmt bei der Entwicklung geriatrisch-gerontologischer Projekte eine innovative Rolle ein. Die Pflegeeinrichtung hat an dem Reformprojekt teilgenommen. \nWir freuen uns auf spannende Vorträge und laden zum Zuhören und Mitdiskutieren ein! \nDer Link zur ViKo am 24.03.2026 – 17 bis 19 Uhr – wird rechtzeitig vorab bekannt gegeben.
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SUMMARY:Die Zukunft der Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
DESCRIPTION:© Designed by Freepik (ASphotofamily) \nDie Kommission SGB VII des DSGT und die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Spitzenverband (DGUV) laden ein zu einem wissenschaftlichen Diskurs über die Zukunft der Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung. \nDiskutieren Sie mit uns in der Hochschule der DGUV (Seilerweg 54\, 36251 Bad Hersfeld) oder online am  9.2.2026 ab 14 Uhr. \nEs referieren Prof. Dr. Laurenz Mülheims\, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg\, Hennef; Ass. iur. Martin Forchert\, Verwaltungsdirektor\, Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)\, Bielefeld; Dr. Oliver Schur\, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen\, Celle\, und Vorsitzender der DSGT-Kommission SGB VII. \nWeitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie im Einladungs-Flyer.
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SUMMARY:Wir gestalten das Verfahren von morgen – Workshop zum Thema „Künstliche Intelligenz im sozialgerichtlichen Verfahren“
DESCRIPTION:© Designed by Freepik \nKünstliche Intelligenz (KI) ist ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Digitalisierung und findet zusehends auch Eingang in die Rechtspflege. Während sich Rechtsanwaltskanzleien vor allem in Masseverfahren bereits von KI unterstützen lassen\, stehen ihnen Richterinnen und Richter gegenüber\, die die künstlich produzierten Textmassen nach wie vor händisch auswerten. Im Sozialrecht führt der Amtsermittlungsgrundsatz zudem dazu\, dass die Gerichte den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus nicht selten mehrere tausend Seiten dicken Verwaltungsakten herausarbeiten müssen. Hierbei kann KI für die Justiz wertvolle Unterstützung leisten. \nAllerdings birgt der Einsatz von KI auch Risiken: KI-Algorithmen lassen sich in der Regel nicht nachvollziehen. Wie lässt sich die Transparenz und die gesellschaftliche Akzeptanz der unter Einsatz von KI zustande gekommenen gerichtlichen Entscheidungen sichern? Und wie kann sichergestellt werden\, dass Richterinnen und Richter den KI-generierten Output kritisch und kompetent prüfen anstatt ihm blind zu vertrauen? Die 2024 in Kraft getretene und stufenweise anwendbare europäische KI-Verordnung enthält auch Vorgaben für den Einsatz von KI in der Rechtspflege. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme im Rahmen der Justiz teilweise als „Hochrisiko-KI-Systeme“ ein. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich hieraus für den Einsatz in der Justiz? \nDer Workshop sucht nach Antworten auf diese Fragen und bietet den Teilnehmenden Gelegenheit zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland und damit auch Einblicke in Digitalisierungsstrategien anderer Bundesländer. Er soll aber auch dazu dienen\, zeitnah Leitlinien für den Umgang mit KI im sozialgerichtlichen Verfahren zu entwickeln und so die weitere Digitalisierung der Justiz aktiv mitzugestalten. Hierbei werden wir von namhaften Expertinnen und Experten beraten. \nTagungsort:\nBundessozialgericht\, Graf-Bernadotte-Platz 5\, Kassel \nTagungsbeitrag:\nMitglieder des DSGT e. V.: 30 Euro\nNichtmitglieder des DSGT e. V.: 50 Euro\nDer Tagungsbeitrag wird mit Teilnahmezusage erhoben. \nAnmeldung:\nonline unter www.sozialgerichtstag.de Anmeldeschluss ist am 31. März 2025 \nProgramm: \n\n\n\n\n09.30 Uhr\nBegrüßungskaffee\n\n\n10.00 Uhr\nBegrüßung \nDr. Frank Bockholdt\, Richter am Bundessozialgericht\, Vorsitzender der Kommission Verfahrensrecht des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. \nDr. Jan Alexander Daum\, Richter (Sozialgericht Darmstadt)\, Vorsitzender der Ethikkommission des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.\n\n\n10.05 Uhr\nGrußwort \nDr. Christine Fuchsloch\, Präsidentin des Bundessozialgerichts\n\n\n10.15 Uhr\nStatus quo: Digitalisierung des sozialgerichtlichen Verfahrens \nProf. Dr. Henning Müller\, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt\n\n\n10.30 Uhr\nÜberblick: Vorgaben der KI-Verordnung für die Justiz\nDr. Jan Alexander Daum\, Richter (Sozialgericht Darmstadt)\n\n\n10.45 Uhr\nTechnische Aspekte des KI-Einsatzes in der Justiz \nProf. Dr. Matthias Grabmair\, Technische Universität München\, Leiter der Forschungsprojekts Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ)\n\n\n11.30 Uhr\nEthische Aspekte des KI-Einsatzes in der Justiz \nDr. Doris Allhutter\, Österreichische Akademie der Wissenschaften undLeiterin des Forschungsprojekts AUTO-WELF\, das den steigenden Einsatz automatisierter Entscheidungsfindung im Wohlfahrtssektor in Europa untersucht \n\n\n12.15 Uhr\nMittagsimbiss\n\n\n\n13.00 Uhr\nGemeinsames Erarbeiten von Leitlinien und Handlungsempfehlungen \nArbeitsgruppen u.a. zu den Themen Automation Bias\, Transparenz\, gesellschaftliche Akzeptanz\n\n\n15.00 Uhr\nAbschlussrunde\n\n\n16.00 Uhr\nEnde der Veranstaltung\n\n\n\n\n\nVeranstaltungsflyer
URL:https://www.sozialgerichtstag.de/veranstaltung/wir-gestalten-das-verfahren-von-morgen-workshop-zum-thema-kuenstliche-intelligenz-im-sozialgerichtlichen-verfahren/
LOCATION:Ständehaus Kassel\, Ständeplatz 6-10\, Kassel\, 34117\, Germany
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SUMMARY:Symposium Sterbehilfe – Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
DESCRIPTION:Direkt Reservieren				\n				\n					\n				\n				\n		 \nDas Thema:\nDas Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 26. Februar 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben manifestiert. [1] Dem Gesetzgeber obliegt die konkrete Ausgestaltung. Das Parlament hat dazu intensiv über verschiedene Anträge diskutiert\, die Abgeordnete parteiübergreifend gemeinsam gestellt hatten. Keiner der Anträge erreichte die erforderliche parlamentarische Mehrheit. Dies zeigt die Komplexität des Themas\, das weit über rein rechtliche Fragen hinausgeht. \nDer Deutsche Sozialgerichtstag e.V.\, zu dessen Aufgaben es gehört\, als interdisziplinärer Fachverband aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zu begleiten sowie den Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern und weiteren Vertretern sozialpolitischer Aktivitäten zu fördern\, beschäftigt sich mit diesem wichtigen Thema. \nDie Regelung der assistierten Selbsttötung bewegt sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte. Die Achtung vor dem grundlegenden\, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen\, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet\, sein Leben selbst zu beenden\, und hierfür Unterstützung sucht\, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates\, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.[2] \nDeswegen wird sich das Expertenforum des DSGT mit der Frage beschäftigen\, was Ethik\, Medizin\, Justiz und Kirche zur Umsetzung des Karlsruher Urteils beitragen können. \nIhr Beitrag:\nDiskutieren und gestalten Sie dieses Thema mit uns – wir laden Sie herzlich dazu ein! Ziel der Veranstaltung ist es auch\, ein Positionspapier des DSGT zu veröffentlichen. \n  \nProgramm:\nDurch das Programm führt Rechtsanwalt Christian Wagner\, \nVorsitzender der Kommission SGB V des DSGT \n10.00 Uhr   Begrüßungskaffee \n10.30 Uhr  Begrüßung  \nChristoph Altmiks\, Leiter des Stabsbereichs Justiziariat beim GKV-Spitzenverband als Gastgeber \nMichael Löher\, Präsident des Deutschen Sozialgerichtstages \n10.40 Uhr      Grußwort \nKai Wegner\, Regierender Bürgermeister von Berlin (angefr.) \noder Vertreterin Franziska Giffey \n11.00 Uhr      Input-Referat  \nMonika Hermanns\, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D.  Mitglied des 2. Senats in dem Verfahren 2 BvR 2347/15. \n11.30 – 13.00 Uhr         Podiumsdiskussion mit Einführungsstatements \nDie anschließende Podiumsdiskussion setzt sich mit den komplexen rechtlichen\, ethischen und gesellschaftlichen Fragen des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben auseinander. Renommierte Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht\, Medizin\, Ethik und Politik eröffnen mit fundierten Einführungsstatements eine differenzierte und sachliche Debatte. Im Mittelpunkt steht die Frage\, wie das Karlsruher Urteil in einem Spannungsfeld von Selbstbestimmung und staatlicher Schutzpflicht umgesetzt werden kann. Diese Diskussion bietet die Möglichkeit\, vielschichtige Perspektiven kennenzulernen und den Dialog über ein gesellschaftlich hoch relevantes Thema zu vertiefen. Nutzen Sie die Gelegenheit\, den Gedanken und Ansätzen führender Fachleute zu folgen und sich an der Diskussion zu beteiligen. \nProf. Dr. Stephan Rixen \nRechtswissenschaftler\, Hochschullehrer und Mitglied des Deutschen Ethikrates. Universität zu Köln\, Rechtswissenschaftliche Fakultät\, Institut für Staatsrecht\, Albertus-Magnus-Platz\, 50923 Köln \nProf. Dr. Claudia Bausewein\, München \nPräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.\, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer. \nInternistin\, Zusatzweiterbildung Palliativmedizin\, Doctor of Philosophy in Medicine (PhD) (King’s College London)\, Masters of Science for Palliative Care (King’s College London)\, Diploma of Palliative Medicine (University of Wales) \nRenate Künast\, Mitglied des Deutschen Bundestages\, Rechtsanwältin \nMonika Hermanns\, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. \nErzbischof Dr. Heiner Koch (angefr.) oder Bischof Dr. Georg Bätzing / Ferdinand von Schirach (angefr.) \nModeration\nMonika Paulat. Ehren-Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.\, \n  \n13.00 – 13.45 Uhr           Mittagspause \n13.45 – 15.15 Uhr           Workshops \n  \nWorkshop 1:  Gesetzliche Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte\nDas Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Grundrecht anerkannt. Dennoch konnte die Politik bislang keine Mehrheit zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Sterbehilfe finden. In diesem Workshop diskutieren prominente Vertreter aus Politik und Rechtswissenschaft über verfassungsrechtliche Vorgaben sowie die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen\, die sich bei der rechtlichen Ausgestaltung von Sterbehilfe ergeben. Der Workshop beleuchtet mögliche Lösungsansätze\, um einen rechtssicheren und ethisch verantwortbaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen. \nLeitung: Christian Wagner\, Vorsitzender der Kommission SGB V des DSGT\, Rechtsanwalt \nImpulsgebung: \nRenate Künast\, Mitglied des Deutschen Bundestages\, Rechtsanwältin \nRenate Künast spricht sich gegen eine strafrechtliche Regelung der Suizidassistenz aus und befürwortet ein Beratungsmodell. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 6. Juli 2023 im Bundestag ebenso wie ein u. a. von Lars Castellucci eingebrachter Gegenentwurf abgelehnt. \nProf. Dr. Stephan Rixen  \nRechtswissenschaftler und Hochschullehrer und Mitglied des Deutschen Ethikrates\, Universität zu Köln \n  \nWorkshop 2:  Interaktiver Informations- und Erfahrungsaustausch über Ethik und Moral in der Sterbehilfe unter internationalen und kulturellen Aspekten.\nAusgehend von den rechtsvergleichenden Aspekten im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 (z.B. Schweiz (Rn.27 des Urteils)\, Niederlande (Rn.28)\, Belgien (Rn.29)\, Oregon (Rn.30) und Kanada (Rn.31)) sowie neuerer Entwicklungen im Recht in weiteren Ländern (z.B. Sterbehilfegesetz in Großbritannien vom 29.11.2024; Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 20.12.2024 über die Gültigkeit der „Sterbeverfügung“) wird Frau Prof. Dr. Claudia Bausewein an Beispielen erläutern\, welche gesellschaftlichen Auswirkungen die dort jeweils eingeführten rechtlichen Regelungen hatten. So soll etwa das Medical Assistence in Dying (MAiD) von 2016 in Kanada das Vertrauen in der Arzt-Patient-Beziehung untergraben und damit das ärztliche Ethos ausgehöhlt haben. Als besonders belastend würden es alle Beteiligten empfinden\, vorab einen Todeszeitpunkt festlegen zu müssen. Institutionen\, die nicht das MAiD anbieten\, würden staatliche Fördermittel gestrichen. \nHerr Prof. Dr. Hans Friesen wird – ebenfalls auf der Grundlage des Urteils des BVerfG vom 26.2.2020 (RN 88\, 142\, 144\, 145 ff.) unter kulturphilosophischen und historischen Aspekten zur Diskussion stellen\, ob die z.B. in Benelux und in Kanada festgestellten gesellschaftlichen Entwicklungen von unserer Mehrkulturen-gesellschaft in Deutschland so gewollt würden und ethisch-moralisch wünschenswert\, tolerierbar oder tabu wären. \nNach den beiden kurzen Statements wird allen Gästen die Gelegenheit gegeben\, sich in eine breite – auch kontroverse – Diskussion einzubringen. \nLeitung: Sigrun von Hasseln-Grindel \nBegründerin von Human Law. Vorsitzende der Akademie für Rechtskultur und Rechtspädagogik. Vorsitzende Richterin am Landgericht a.D. \nImpulsgebung: \nProf. Dr. Claudia Bausewein\, München \nPräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.\, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer. \nProf. Dr. Hans Friesen\, Professor für Philosophie (em.) Ehemaliger Leiter des Arbeitsgebiets Kulturphilosophie an der BTU Cottbus (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg). Zahlreiche Forschungsprojekte zu den Themen: „Die Arzt-Patient-Beziehung in der hippokratischen und modernen Medizinethik.“ „Kulturelle Identität und gesprächliche Bildung“. „Pflegeroboter“. \n  \nWorkshop 3: »In Deutschland darf man nicht sterben!«\nMedizinische Bedingungen / ärztliche Erfordernisse in der Sterbehilfe [3]\n\nDer dritte Workshop beleuchtet die medizinischen und praktischen Anforderungen\, die mit der ärztlichen Unterstützung bei einem selbstbestimmten Sterben verbunden sind. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der aktuellen Gesetzgebung wird erörtert\, welche Rolle Ärztinnen und Ärzte im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Rahmenbedingungen\, medizinischer Ethik und individuellen Patientenwünschen einnehmen können. Dabei stehen Fragen im Fokus\, wie die ärztliche Verantwortung gestaltet werden sollte\, um sowohl dem Schutz des Lebens als auch der Autonomie der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Besonders beleuchtet werden dabei die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung\, von der Beratung und Dokumentation bis hin zu medizinischen Voraussetzungen und möglichen Risiken. Der Workshops soll helfen\, die Perspektive der Ärztinnen und Ärzte zu stärken und einen Austausch darüber anzustoßen\, wie ihre Expertise und ihr Berufsethos in diesem sensiblen Bereich verantwortungsvoll eingebracht werden können. Erfahrene Palliativmedizinerinnen geben Impulse zu den Erfahrungen aus ihrer Praxis und den ethischen Dilemmata\, denen sie begegnen. Der Workshop bietet eine Plattform für einen interdisziplinären Dialog\, der auch die psychologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der ärztlichen Suizidassistenz einbezieht. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit\, ihre Rolle und Verantwortung in diesem vielschichtigen Themenfeld kritisch zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es\, Lösungsansätze zu erarbeiten\, die medizinische Professionalität mit ethischen und rechtlichen Anforderungen in Einklang bringen. \nLeitung: Christoph Altmiks / Dr. Heidenreich \nMitglied der AG Sterbehilfe in der Kommission V des DSGT \nLeiter des Stabsbereichs Justitiariat des GKV-Spitzenverbandes \nImpulsgebung: \nDr. Edith Alarcon-Drüge\, Palliativmedizinerin\, Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg \nDr. Ina Jovanovic\, Palliativmedizinerin\, Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg \nDr. med. Wiebke Nehls\, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin \n  \n15.15-15.45 Uhr             Kaffeepause \n15.45-17.00 Uhr             Berichte aus den Workshops \nAusblick und Verabschiedung \nVorbereitung eines Positionspapiers durch die Kommission SGB-V des DSGT \n  \n17.00 Uhr                            Ende der Veranstaltung \n  \n[1]BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15\, Rn. 1-343\, https://www.bverfg.de/e/rs20200226_2bvr234715.html; \nSiehe auch Pressemitteilung des BVerfG. Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020 \n[2] Aus den Leitsätzen des Urteils des BVerfG v. 26. Februar 2020 \n[3] Vgl. auch: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages\, Zur rechtlichen Einordnung ärztlich assistierter Sterbehilfe vom 24.08.2023 (WD 9 – 3000 – 059/23) unter Hinweis auf „Ärztlich assistierter Suizid\, Zur Diskussion über mögliche Regelungen für Ärztinnen und Ärzte“\, Ausarbeitung vom 19.06. 2020 (WD 9 – 3000 – 011/20).
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SUMMARY:9. Deutscher Sozialgerichtstag »Neue Zeiten – Neues Sozialrecht«
DESCRIPTION:Am 7. und 8. November 2024 findet der 9. Deutsche Sozialgerichtstag in Kassel statt. Er steht unter dem Generalthema: „Neue Zeiten – Neues Sozialrecht“. Unser Fokus: die gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit und ihre Bedeutung für den Sozialstaat. Zum Auftakt zeichnet Andreas Reckwitz\, einer der führenden Gesellschaftsdiagnostiker der Gegenwart\, in seiner Festrede die soziologischen und kulturwissenschaftlichen Linien dieser Entwicklungen. Für seine Analyse „Die Gesellschaft der Singularitäten“ ist er 2019 mit dem Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ausgezeichnet worden. \nAuf dieser Grundlage diskutieren und beraten die Kommissionen SGB II\, SGB III\, SGB V (einschließlich Vertragsarztrecht)\, SGB VI\, SGB VII\, SGB VIII\, SGB IX und XIV\, SGB XI\, SGB XII sowie die Kommissionen Verfahrensrecht und Ethik in kleinen Arbeitsgruppen aktuelle Themen und Handlungsbedarfe im Sozialrecht. Den Schlusspunkt der Bundestagung 2024 setzt Steffen Mau für das Sozialrecht in Anlehnung an seine aktuelle Analyse zu gesellschaftlichen „Triggerpunkten“. Für seine innovativen soziologischen Analysen gesellschaftlicher Transformationsprozesse hat er 2021 den Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis der DFG erhalten. Er ist Träger zahlreicher weiterer Auszeichnungen. \nDie Tagung findet in den Räumen des Bundessozialgerichts statt. Am Abend des 7. November 2024 begrüßen wir alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Empfang mit anschließendem Abendessen im Ständehaus in Kassel. \nUnsere Präsidentin Miriam Meßling und der Vorstand freuen sich auf Ihre rege Teilnahme. \nProgramm \nTag 1 (7.11.2024):\n10.00 Uhr\nTagungsempfang / Begrüßungskaffee \n11.00 Uhr\nBegrüßung und Grußworte\nDr. Miriam Meßling\, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V.\nDr. Christine Fuchsloch\, Präsidentin des Bundessozialgerichts\nHeike Hofmann\, Hessische Ministerin für Arbeit\, Integration\, Jugend und Soziales\nDr. Sven Schoeller\, Oberbürgermeister Stadt Kassel \n11.30 Uhr\nFestvortrag „Neue Zeiten – Neues Sozialrecht“\nProf. Dr. Andreas Reckwitz\nInstitut für Sozialwissenschaften (Allgemeine Soziologie und Kultursoziologie)\, Humboldt-Universität zu Berlin \n13.00 Uhr\nMittagsimbiss \n14.00 Uhr\nTagung der Kommissionen \n\nSGB II/SGB III/SGB XII\nSGB V/Ethik\nSGB VI\nSGB VII\nSGB VIII\nSGB IX\nSGB XI\nSGB XIV\nVerfahrensrecht\n\n19:00 Uhr\nAbendveranstaltung im Ständehaus des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen \nTag 2 (8.11.2024):\n9.00 Uhr\nMitgliederversammlung \n10.30 Uhr\nSozialrecht – Quo vadis 2025?\nLeonie Gebers\, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales \n11.00 Uhr\nBerichte aus den Kommissionen \n11:30 Uhr\nAbschlussvortrag „Triggerpunkte im Sozialstaat“\nProf. Dr. Steffen Mau\nInstitut für Sozialwissenschaften (Makrosoziologie)\,\nHumboldt-Universität zu Berlin \n13:00 Uhr\nAbschlussworte und anschließender Mittagsimbiss \n15:00 Uhr\nVeranstaltungsende \nTagungsbeitrag:\nStudierende/Referendare: 30 Euro\nMitglieder: 120 Euro\nNichtmitglieder: 199 Euro \nAbendveranstaltung: 29 Euro (inkl. Softdrinks) \nIm Tagungsbeitrag enthalten sind Pausengetränke\, die Getränke im Tagungsraum\, der Mittagsimbiss sowie ein Exemplar des Tagungsbandes 2024. Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Tagungsbeginn sind kostenfrei. Bis 1 Woche vor Tagungsbeginn fallen 50% des Tagungsbeitrags an. Danach ist der volle Preis zu entrichten. Die Zahl der Personen ist auf 250 begrenzt. Eine Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. \nDie Tagung ist von der Landesärztekammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert (9 Punkte der Kategorie B; Tag 1: 6 Punkte; Tag 2: 3 Punkte; Wissenschaftliche Leitung: Prof. Claudia Böwering-Möllenkamp). \n\n\nProgrammflyer „9. Sozialgerichtstag“\nKurzflyer „9. Sozialgerichtstag“\n\n\nUpdate vom 25. September 2024:\nWir freuen uns über das rege Interesse am 9. DSGT. Die Teilnehmendenzahl ist erreicht. Anmeldungen sind leider nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis\, stehen für Rückfragen zur Verfügung und freuen uns\, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu können.
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